• Kanzlei
    • Über uns
      • Der Anwalt
      • Kooperationen
      • Fachgebiete
    • Informationen
      • Kosten
      • Fälle
      • Blog: aktuelle Baurechtsfälle
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Disclaimer
  • Kanzlei
    • Über uns
      • Der Anwalt
      • Kooperationen
      • Fachgebiete
    • Informationen
      • Kosten
      • Fälle
      • Blog: aktuelle Baurechtsfälle
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Disclaimer
  • Bauträger

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums für Nachzügler

    Bauträger by Dr. Bengen

    Beim Erwerb von Immobilien in größeren Anlagen vom Bauträger kommt es vereinzelt vor, dass im Notarvertrag der Passus enthalten ist, dass diejenigen Erwerber …

    mehr erfahren
  • Bauträger

    Flächenmaß- oder Beschaffenheitsvereinbarung nur mit Beurkundung

    Recht by Kanzlei Bengen

    Beim Kauf eines Grundstückes verlassen sich die Käufer häufig auf die Angaben im Exposé, die ein bestimmtes Flächenmaß oder eine bestimmte Beschaffenheit der Wohnung oder gar des Grundstückes versprechen. …

    mehr erfahren

2019 © Kanzlei RA Dr. Wolfgang Bengen, TELEFON: 089-2153 6393-0, E-MAIL: kanzlei@kanzlei-bengen.de